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Schwerpunkt Strafrecht

Es gibt viele Möglichkeiten mit dem Strafrecht in Konflikt zu kommen. Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden zieht in aller Regel ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich; auch sind schnell mal Aussagen getroffen, die jemand anderen in der Ehre verletzen. Ähnliches gilt für Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Taten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz. Es beginnt ein Ermittlungsverfahren - ein für Sie völlig unbekanntes und ungewohntes Terrain.

Im Strafrecht treffen Sie die Rechtsfolgen persönlich. Hier springen keine (Haftpflicht-)Versicherungen ein. Noch dazu können die Folgen gravierend sein. Neben den finanziellen Nachteilen steht für Sie einiges auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre Mobilität (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis), die Freiheit Ihren Beruf ausüben zu dürfen (Berufsverbot) und natürlich Ihr Ansehen.

Damit Sie von vornherein die Grundlagen dafür legen, um all diese Rechtsfolgen möglichst zu verhindern oder wenigstens so gering wie möglich zu halten, müssen Sie von Ihren zwei wichtigsten Rechten Gebrauch machen: Zum einen Ihr Recht zu Schweigen. Lassen Sie sich hiervon auch nicht abbringen. Es werden einige Personen auf Sie einreden, Sie sollen doch Angaben machen sollen - nur diejenigen, die etwas zu verstecken hätten, würden schweigen. Es ist Ihr gutes Recht zu Schweigen! Niemand darf es Ihnen negativ auslegen, wenn Sie sich hierauf berufen - selbst dann nicht, wenn Ihnen andere Leute Ihnen dies weis machen wollen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass einmal getroffene Aussagen ausgesprochen selten rückgängig gemacht werden können. Ihr Schweigen können Sie hingegen jederzeit brechen. Zum anderen steht Ihnen das Recht auf einen Anwalt zu. Bitte kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich, nachdem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zum einen laufen Fristen, die gewahrt werden müssen. Zum anderen kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht oder wenigstens die Weichen für eine mildere Strafe gestellt werden.

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