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Schwerpunkt Mietrecht

Mit kaum einem anderen Rechtsgebiet kommen so viele Menschen in Berührung wie mit dem Mietrecht. Für beide Vertragspartner ist das Mietobjekt oft existentiell wichtig: Für den Mieter ist die Wohnung  der Lebensmittelpunkt und das Dach über dem Kopf. Für den Vermieter ist die vereinnahmte Miete oft notwendig, damit Kredite bedient oder der Lebensunterhalt ausreichend finanziert werden kann.

 

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn es Handlungsbedarf im Bereich des Mietrechts gibt. Meist geht es um folgendes:

- Mietmängel, Mietminderung

- Betriebskostenabrechnungen

- Kündigung

- Mieterhöhung

- Zustand der Mietwohnung, Übergabeprotokoll

- Instandhaltungsmaßnahmen

- Schönheitsreparaturen

- Kaution

- Vermieterpfandrecht

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