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Fachanwaltschaft Verkehrsrecht

Verkehrsunfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall, gerade beim unverschuldeten, ist es oft der gegnerische Haftpflichtversicherer der auf Sie zukommt und seine Unterstützung anbietet. Ihnen wird ein Gutachter geschickt, ein kostenloser Mietwagen gestellt, Geld ausbezahlt. Im schlechteren Fall, dass Sie sich auch noch verletzt haben, holt der Versicherer Atteste und zahlt Ihnen ein Schmerzensgeld.

Bedenken Sie bitte unbedingt eins: der gegnerische Haftpflichtversicherer ist hier - wie der Name sagt - nicht Ihr Retter in der Not. Natürlich ist er auch ein Interessenvertreter; er vertritt aber seine eigenen, nicht Ihre.

Bitte kontaktieren Sie mich daher möglichst schnell nach einem Verkehrsunfall. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, die sich an Ihren Interessen ausrichten und was für Sie der beste Weg ist.

Die Kosten die durch meine Inanspruchnahme anfallen, sind ebenfalls ein erstattungsfähiger Schaden. Kurz: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, so trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Verkehrsstrafsachen

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für Sie bereits ungewohntes Terrain. Zu gewinnen gibt es in der Regel nichts - zu verlieren gibt es gerade in Verkehrsstrafsachen leider sehr viel: Geld, Freiheit, Mobilität, Versicherungsschutz, nicht zuletzt Ansehen und Nerven. Erliegen Sie nicht dem (zugegebenermaßen naheliegenden) Irrtum, dass das Strafgericht v.a. bei Alkohol- und BtM-Fahrten entscheidet, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten. Das Strafgericht entscheidet lediglich, wann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf. Das dicke Ende kommt jedoch oft dann, wenn Sie nach Ablauf der Sperrfrist (endlich wieder) eine Fahrerlaubnis beantragen und die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine "MPU" verlangt.

Bitte kontaktieren Sie mich sofort, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das Strafverfahren legt meist die Grundlagen für das Verwaltungsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde. Was hilft Ihnen das mildeste Strafurteil, wenn es die Anordnung einer MPU festzementiert. Sie gewinnen zwar vielleicht einen Punktsieg, verlieren aber unter dem Strich Geld und meistens noch viel schlimmer: Ihre Fahrerlaubnis und jede Menge Zeit ohne Fahrerlaubnis.

Verkehrsstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Nehmen Sie auch hier bitte von Anfang an (!) Ihre zwei wichtigsten Rechte als Beschuldiger in Anspruch: das Recht zu Schweigen und das Recht auf einen Anwalt - wenden Sie sich möglichst schnell nach einer Straftat im Straßenverkehr an mich. Auch wenn von allen Seiten auf Sie eingeredet wird ("Sie sind doch unschuldig. Sie haben doch nichts zu verbergen"): Schweigen Sie zum Tatvorwurf! Schweigen kann für Sie praktisch niemals nachteilig sein - Reden hingegen schon. Noch wichtiger: Reden kann praktisch niemals rückgängig gemacht werden - Schweigen hingegen immer.

Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldsachen

Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer, zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug oder zu schnell unterwegs sind die klassischen Fälle für Ordnungswidrigkeiten. Es gelten ähnliche Grundsätze wie im Strafrecht: machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und füllen Sie keine Anhörungsbögen aus. Sie sind hierzu nicht verpflichtet.

Bitte kontaktieren Sie mich bitte so schnell wie möglich nachdem Sie vom Tatvorwurf Kenntnis erhalten, spätestens jedoch wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Es laufen Fristen, die nicht versäumt werden dürfen. Durch anwaltliche Hilfe kann eine Geldbuße, "Punkte in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhindert oder die Rechtsfolgen wenigstens gesenkt werden.

Fahrerlaubnis-/Führerscheinsachen

Die Straßenverkehrsbehörde möchte überprüfen, ob Sie geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Hierzu fordert sie von Ihnen ein Fahreignungsgutachten, eine "MPU".

Bitte kontaktieren Sie mich möglichst schnell nachdem Sie die Anordnung erhalten haben. Zum einen muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die getroffene Anordnung überhaupt vorliegen. Zum anderen, für den Fall, dass die Anordnung rechtmäßig ist, schaffen wir gemeinsam die Basis dafür, dass Sie ein positives Fahreignungsgutachten erhalten. 

Weitere Bereiche des Verkehrsrechts:

- Fahrzeugreparaturen

- Neu- und Gebrauchtwagenkauf

- Fahrzeugleasing

- Kraftfahrtversicherungsrecht

- Zulassungsrecht

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